revDSG

Neues Datenschutzgesetz (revDSG)! Sind Sie bereit?

Das neue Datenschutzgesetz (revDSG) tritt per 1. September 2023 in Kraft und viele sind verunsichert, was sie tun müssen. Wir erklären die wichtigsten Punkte.

 
1. Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG) in Kürze
 

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Das Gesetz sieht neue Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten vor und soll den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter stärken.

 
2. Welche Konsequenzen hat das revDSG für meine Website?
 

Aktuell besteht bezüglich der praktischen Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes noch eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir bereits jetzt die Erfüllung der folgenden 3 Punkte auf Ihrer Website:

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • SSL-Zertifikat
 
3. revDSG oder DSGVO?

Bei der DSGVO handelt es sich um die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, welche seit Mai 2018 gilt und unter welche bei gewissen Umständen auch Websites aus der Schweiz fallen (siehe Punkt 4.3). Das revDSG (revidiertes Datenschutzgesetz) hingegen ist das in der Schweiz gültige, per 1. September 2023 in Kraft tretende Datenschutzgesetz und gilt als etwas weniger streng als die Europäische DSGVO.


4. Nützliche Links zum revDSG

 

 

 

4. Webmodus hilft Ihnen gerne weiter!
 

Wir erstellen für Sie eine umfassende und anwaltlich geprüfte Datenschutzerklärung, welche exakt auf Ihre Website zugeschnitten ist.
Darüber hinaus stellen wir sicher, dass die Impressumspflicht erfüllt wird und helfen Ihnen dabei ein gültiges SSL-Zertifikat (Let's Encrypt) einzurichten, um die Übertragung von sensiblen Daten zu verschlüsseln.

Gerne unterbreiten wir Ihnen dazu ein persönliches Angebot.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich:
info@webmodus.ch oder 056  500 05 05

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